Vorsprung Frankfurt - Grünflächenamt muss Bäume fällen

Grünflächenamt muss Bäume fällen

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Das Grümflächenamt teilt mit, dass es aus Gründen der Verkehrssicherheit mehrere Bäume fällen muss.

Im Ortsbezirk 2 müssen hinter der Ginnheimer Landstraße die Vogelbeeren 70 und 78 weichen. Diese sind abgestorben. Dichter Gehölbestand verhindert Neuanpflanzungen. Diese ist jedoch möglich bei Vogel-Kirsche 103 am gleichen Standort, die wegen Fäulnis morsch ist. Ebenfalls weichen müssen Gewöhnliche Platane 33 in der Ginnheimer Landstraße, Europäische Eibe 12 in der August-Scheidel-Straße, Eschen-Ahorn 45 und Säulen-Hainbuche 57 in der Miquelallee. Diese Bäume sind abgesorben oder moribund. Auch hier ist Ersatz in der Pflanzperiode 2020/2021 möglich. Auf der Ginnheimer Höhe zwischen Frauenlobstraße und A66 müssen fünf Bäume im waldartigen Bestand weichen. Sie sind von der Rußrindenkrankheit befallen. Zu dichter Gehölzbestand verhindert Neuanpflanzungen.

Im Ortsbezirk 5 müssen Berg-Ahorn 31 und 51 am Standort Waldfriedstraße/Golfstraße ebenfalls wegen der Rußrindenkrankheit weichen. Hier ist aus dem gleichen Grund kein Ersatz möglich.



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