Testpflicht beim Frisörbesuch in Frankfurt

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Bei Einzelhandel und Gastronomie ändert sich durch die „Corona-Notbremse“ an der Situation in Frankfurt vorerst nichts - auch aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz.

Medizinische Dienstleistungen, Frisöre und Fußpflege bleiben geöffnet, es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Neu ist hingegen: Beim Besuch eines Frisörbetriebs oder der Fußpflege ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test vorzulegen.



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