Am Freitag, 23. April, ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Corona-Notbremse“) in Kraft getreten. Es sieht für den Fall vor, dass die Zahl der Neuinfektionen an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern und sieben Tage (Sieben-Tage-Inzidenz) überschreitet, den Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr zu untersagen.
Frankfurt: Nächtliche Ausgangssperre ab Samstag
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