Die Nachweise enthalten das Datum des ersten positiven PCR-Testergebnisses. Liegt dieses Datum mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurück, gelten die seit 9. Mai gültigen Erleichterungen, die die Bundesregierung für Genesene und vollständig Geimpfte beschlossen hat. Trotz dieser Ausnahmen gelten aber weiterhin die sogenannten AHA-Regeln, also die Verpflichtung, Abstand zu anderen Personen zu halten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Das Gesundheitsamt Frankfurt bereitet derzeit über 36.000 dieser Schreiben vor. Wer in den vergangenen sechs Monaten positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, kann bereits jetzt den Laborbefund mit dem positiven PCR-Testergebnis als Nachweis vorlegen. Der Nachweis ersetzt ein negatives Testergebnis beispielsweise beim Friseurbesuch, in Geschäften oder im Zoo.
Liegt die Genesung länger als sechs Monate zurück, ist nach aktuellem wissenschaftlichen Stand eine einmalige Impfung gegen COVID-19 ausreichend. Der versendete Genesenennachweis kann daher bei der empfohlenen Impfung vorgelegt werden. 14 Tage nach der Impfung gelten für Genesene ebenfalls die Erleichterungen nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung. Für vollständige Geimpfte reicht der Eintrag im gelben Impfausweis als Nachweis.
Sämtliche Erleichterungsregeln gelten nicht, wenn für COVID-19 typische Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, fehlender Geruchs- und Geschmackssinn vorliegen.
Weitere Informationen gibt es unter http://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886im Internet.