Hauptverhandlung gegen mutmaßliches IS-Mitglied hat begonnen

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In dem Strafverfahren gegen die 32-jährige Kim Teresa A. hat am Montag (14.06.) die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“, der Begehung von Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz begonnen.

An der Sitzung nahmen neben dem mit drei Richtern besetzten Senat die Angeklagte mit ihrer Verteidigerin und ihrem Verteidiger und zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft teil. Nach Feststellung der Anwesenheit der  Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden wurde die Angeklagte zu ihren persönlichen Verhältnissen vernommen. Sodann verlas ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft den Anklagesatz der Anklageschrift vom 15. März 2021, in der der Angeklagten vorgeworfen wird, sich in Syrien als Mitglied an einer ausländischen terroristischen Vereinigung („IS“) beteiligt, Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte gemäß § 9 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch begangen und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben.

Die Angeklagte soll sich gemeinsam mit dem ihr nach islamischem Ritus angetrauten Onur E. von Ende Juni 2014 bis Sommer 2016 in Syrien aufgehalten und sich in diesem Zeitraum dort dem „IS“ angeschlossen haben. Nachdem Onur E. beim „IS“ nach Durchlaufen einer Ausbildung als Kämpfer ab Ende August 2014 einer Kampfeinheit des „IS“ angegliedert gewesen sein soll, soll die Angeklagte in der Folgezeit mit Onur E. an verschiedenen Orten in Syrien zusammengelebt haben. Dabei soll sie seine Tätigkeit als „IS“-Kämpfer unterstützt haben, indem sie - wie im „IS“ für die Ehefrau eines Kämpfers vorgesehen - allein den Haushalt geführt, ihn versorgt und im Krankheitsfall gepflegt  habe. An den Einsatzorten soll das Paar in vom „IS“ besetzten Unterkünften, deren rechtmäßige Bewohner vertrieben, inhaftiert oder getötet worden seien, gewohnt haben, wobei sie als „IS“-Mitglieder keine Miete hätten zahlen  müssen. Zudem soll die Angeklagte in mehreren Fällen ein Sturmgewehr russischer Bauart vom Typ Kalaschnikov AK-47 besessen haben.

Nach der Verlesung des Anklagesatzes belehrte der Vorsitzende die Angeklagte, dass es ihr freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Die Angeklagte begann sodann, sich zu ihren persönlichen  Verhältnissen und zur Sache einzulassen. Die Sitzung wird nach der Mittagspause mit der Möglichkeit zur weiteren Einlassung fortgesetzt werden.

Kim Teresa A. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Weitere Hauptverhandlungstermine sind derzeit für folgende Termine vorgesehen: 17.6.2021 (geplant ist derzeit die Befragung der Angeklagten), 18., 22., 24., 25. und 29. Juni 2021, 1., 6. 8. und 15. Juli 2021, 12., 17., 19., 24. und 27. August 2021.



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