Da in den vergangenen Tagen viele Örtlichkeiten zum besonders attraktiven Public-Viewing empfohlen wurden, weist das Ordnungsamt deshalb vorsorglich darauf hin, dass im Gegensatz zu früheren Jahren, in denen derartige Fußballturniere stattfanden, keine Bundes- oder Landesverordnungen erfolgte, die Ausnahmen von Lärm-Emissionen nach 22 Uhr zulassen würde. So sind auch während der stattfindenden Europameisterschaft die geltenden Lärmvorschriften zu beachten, damit die nicht so Fußballbegeisterten sich nicht beschweren müssen.
Das Ordnungsamt bittet daher alle Gastronomen, die in ihrer Außengastronomie den anwesenden Gästen auch Fußballerlebnisse bieten möchten, zu beachten, dass es diesmal keine Public-Viewing-Ausnahmeregelung zur damit möglicherweise verbundenen Geräuschkulisse gibt und insbesondere auf Anwohnerinnen und Anwohner Rücksicht zu nehmen.
Darüber hinaus gelten natürlich ebenfalls die aktuellen Regelungen der Corona-Verordnung. Das Ordnungsamt bittet deshalb die Frankfurter Gastronomie, hier verantwortungsvoll zu handeln, damit alle die jetzt auf den Weg gebrachten Lockerungen genießen können.