Allerdings sollen die Einrichtungen offen bleiben, um bestimmten Berufsgruppen die Betreuung der schulpflichtigen Kinder zu ermöglichen. Nach Informationen der Landesregierung gehören Mitarbeiter der VGF – also zum Beispiel Fahrerinnen und Fahrer – keiner dieser Berufsgruppen an.
Die VGF möchte aus diesem Grund darauf hinweisen, dass es von Montag, 16. März an, zu Einschränkungen des Betriebs und Fahrtausfällen auf U-Bahn- und Straßenbahn-Linien kommen kann. Hintergrund: Auch Fahrerinnen und Fahrer der VGF haben Kinder, die unter diesem Umständen betreut werden müssen und nicht alleine zu Hause bleiben können. In welchem Umfang Fahrten deswegen ausfallen, kann die VGF zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht vorhersagen.