Vorsprung Frankfurt - Beginn der Jagdsaison für Rabenvögel und Nilgänse

Nilgänse dürfen vom 1. September bis zum 15. Januar bejagt werden.

In diesen Zeiträumen ist das Bejagen der Tiere gemäß Bundesjagdgesetz und Hessischer Jagdordnung rechtlich zulässig. Außerhalb der Jagdzeiträume bedarf es hierfür einer Ausnahmegenehmigung.



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