Vorsprung Frankfurt - Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021, bundesweit die 2G-Regel um.

Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Alle Kundinnen und Kunden können ihre alle Anliegen auch weiterhin über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden sich unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet. Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Frankfurt am Main telefonisch auch unter der regionalen Rufnummer 069 2171 1001. Unternehmen können sich an ihren persönlichen Kontakt aus dem Arbeitgeber-Service wenden. Bei Erstkontakt nutzen Kundinnen und Kunden bitte die Rufnummer 0800 4 5555 20.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de  oder auf der Homepage der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main www.arbeitsagentur.de/frankfurt-am-main



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