Die Mund-Nasen-Bedeckung darf zum Verzehr von Speisen und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren kurzzeitig an Ort und Stelle abgesetzt werden, soweit dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.
Folgende Regelungen gelten:
An Werktagen in der Zeit von 10 bis 21 Uhr besteht die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) für Fußgänger auf folgenden Straßen und Plätzen:
⦁ Zeil einschließlich der Hauptwache und der Konstabler Wache, Liebfrauenstraße und Liebfrauenberg, Ziegelgasse einschließlich dem der Öffentlichkeit gewidmeten westlichen Vorplatz der Kleinmarkthalle, Neue Kräme, Paulsplatz und Römerberg, Große Bockenheimer Straße, Biebergasse, Goethestraße und Schillerstraße;
⦁ Kaiserstraße und Kaisersack;
⦁ Leipziger Straße von der Adalbertstraße bis zur Basaltstraße;
⦁ Bergerstraße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen (Ringelstraße) bis zur Höhenstraße;
⦁ Königsteiner Straße von der Kasinostraße/dem Dalbergkreisel bis zur Bolongarostraße.
Ausgenommen von der Verpflichtung sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie.
Die Allgemeinverfügung sowie die Karten mit den ausgewiesenen Gebieten sind online unter frankfurt.de/coronavirus-fragen-und-antworten zu finden. Alle Infos und Hinweise rund ums Impfen sind unter frankfurt.de/coronaimpfung erhältlich. Das Gesundheitsamt informiert unter frankfurt.de/corona-aktuell außerdem über weiter Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2.