Personen mit einer Auffrischungsimpfung – auch Booster genannt – benötigen keinen zusätzlichen negativen Test. Die hessischen Testhefte von Schülerinnen und Schülern werden als Nachweis anerkannt. Das gleiche gilt für Nachweise über regelmäßige Testungen von Schulen anderer Bundesländer. Kinder unter sechs Jahren sind von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Ältere Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.
Jugendliche sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dafür ein ärztliches Attest vorweisen, müssen ein negatives Schnelltestzertifikat vorlegen. In allen Innenräumen des Zoos besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Die Anwendung der 2G-Plus-Regel für den Zoo ist nötig, da gerade in der Winterzeit die großen Tierhäuser attraktive Anziehungspunkte sind. Bei der Vielzahl der Häuser und Eingänge kann die Kontrolle der Nachweise allerdings nur zentral am Zooeingang vorgenommen werden.