Für den Einlass in die Innenräume ist ab diesem Zeitpunkt neben einem Impf- oder einem Genesenennachweis zusätzlich ein Antigen-Testnachweis von einem offiziellen Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden), ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) oder das Testheft bei Schülerinnen und Schülern erforderlich. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.

Die 2G-Plus Regelung gilt ebenso flächendeckend für alle Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Frankfurt. Dies betrifft etwa auch das Schauspiel Frankfurt, die Oper Frankfurt, die Alte Oper sowie allen weiteren Kultureinrichtungen. Für Veranstaltungen im Freien gilt die 2G-Regelung.



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