Vorsprung Frankfurt - Frankfurt schützt sich – und seine Mitarbeitenden

Frankfurt schützt sich – und seine Mitarbeitenden

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Für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter und Behörden ist es längst Normalität: Nur geimpft, genesen oder getestet dürfen sie an ihren Arbeitsplatz – um die zahlreichen Besucherinnen und Besucher zu schützen. Doch auch die Mitarbeitenden verdienen Schutz. Deshalb hat der Verwaltungsstab der Stadt, über die bestehenden Schutzmaßnahmen hinaus, nun eine 3G-Empfehlung für Besucherinnen und Besucher von Ämtern und Behörden beschlossen.

Informationen zu der neuen Regelung finden sich im Internet sowie auf Infoscreens und Plakaten in den einzelnen Standorten. Dort steht: „Wir bitten Sie, Ihren Termin geimpft, genesen oder negativ getestet (Testnachweis nicht älter als 24 Stunden) wahrzunehmen. Je mehr mitmachen, desto besser können wir Sie, andere Wartende und unsere Mitarbeitenden vor Ansteckungen schützen. Unser Personal geht übrigens mit gutem Beispiel voran – hier ist der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sogar Pflicht.“

„Ob Umzug oder neuer Perso – die Frankfurterinnen und Frankfurter können sich auf die Mitarbeitenden der Bürgerämter verlassen“, sagt Dezernentin Eileen O’Sullivan, die im Magistrat den Bereich Bürger:innenservice betreut. „Es liegt mir am Herzen, sie und ihre Familien so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Der 3G-Nachweis bringt zusätzliche Sicherheit.“

Gesundheitsdezernent Stefan Majer ergänzt: „In der Omikron-Variante ist das Virus noch ansteckender. Wer am Schalter sitzt, kann aber nicht ins Homeoffice. Wer sich zusätzlich zu den schon geltenden Regeln an die 3G-Empfehlung hält, zeigt, dass ihr oder ihm das nicht egal ist. Nur wenn wir aufeinander aufpassen, kommen wir gut durch die Pandemie.“ Gemeinsam appelllieren O'Sullivan und Majer: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun alles, um Sie bei Ihrem Behördenbesuch zu schützen. Daher hoffen wir auf Ihre Mithilfe, wenn es darum geht, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut wie möglich zu schützen. Geimpft, genesen oder getestet – machen Sie mit.“

Die 3G-Empfehlung für Besucherinnen und Besucher städtischer Ämter und Behörden ergänzt die bisherigen Verhaltensregeln. Diese sehen zur Verkürzung von Wartezeiten eine Terminpflicht vor. Bei Symptomen, die auf eine Covid-Erkrankung hinweisen, gilt ein Besuchsverbot. Während des Aufenthalts ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten und eine Maske zu tragen.



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