Maskenpflicht- und Alkoholverbots-Zonen aufgehoben

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Durch die geänderte Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen und den Wegfall der sogenannten „Hotspot-Regelung“ sind die Maskenpflicht für Einkaufszentren sowie ausgewählte Straßen und Plätze sowie das Alkoholkonsumverbot an publikumsträchtigen Orten hinfällig geworden. Deshalb hat die Stadt Frankfurt die eigentlich bis 6. März gültige Allgemeinverfügung zur Klarstellung ebenfalls mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt.

Zu beachten ist jedoch, dass die landesweiten Regelungen zur Maskenpflicht von der Außervollzugsetzung der städtischen Allgemeinverfügung unberührt bleiben. Demnach ist beim Einkauf im gesamten Einzelhandel ab 16 Jahren eine FFP2-Maske zu tragen, in Gedrängesituationen – auch im Freien – eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske).

 



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