Durch die geänderte Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen und den Wegfall der sogenannten „Hotspot-Regelung“ sind die Maskenpflicht für Einkaufszentren sowie ausgewählte Straßen und Plätze sowie das Alkoholkonsumverbot an publikumsträchtigen Orten hinfällig geworden. Deshalb hat die Stadt Frankfurt die eigentlich bis 6. März gültige Allgemeinverfügung zur Klarstellung ebenfalls mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt.
Maskenpflicht- und Alkoholverbots-Zonen aufgehoben
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