Krank mit Bürgergeld?

Vogler
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Über den Sinn oder Unsinn beim Bürgergeld gab und gibt es heiße Diskussionen. Aktuell kommt eine weitere Variante hinzu: Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat sich zu Wort gemeldet und vorgerechnet, das jährlich rund 10 Milliarden Euro aus dem Beitragsaufkommen für die Versorgung von Bürgergeldempfängern zugeschossen werden.

Was ist geschehen? Zum Bürgergeld gehört auch die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung. Mit dieser Aufgabe hat der Bund die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beauftragt. Die GKV erfüllt damit eine Aufgabe, die in die alleinige Verantwortung des Bundes fällt. Die Krankversicherungen bekommen über die staatlichen Beitragszahlungen die entstehenden Kosten des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbeziehende aber nur zu einem Drittel finanziert.

Über diesen Zustand wird allerdings in den Medien allerdings – wenn überhaupt – nur mittels einer Randnotiz informiert. „Wir kämpfen für das Recht unserer Versicherten und der Arbeitgeber“, so der Verband wörtlich und drängt auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Aktuell werden die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet. Berechnungen haben ergeben, dass für die gesetzliche Versicherungsgemeinschaft der sogenannte „Zusatzbeitrag“ deutlich reduziert oder gar gänzlich wegfallen könnte, wenn der Bund den Kassen die ihnen zustehenden 10 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger zuweisen würde.

„Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV – umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende um rund 10 Mrd. Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt“, so der Verband.

Bemerkenswert ist dabei, dass private Versicherungen von diesem Vorgang nicht betroffen sind. Bei vielen privaten Versicherungen sind es unter anderem Beamte, die hier Ergänzungsleistungen zur staatlichen Beihilferegelung versichert haben und damit nicht zu den Krankheitskosten von Bürgergeldempfängern beitragen.

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6%, aber Zusatzbeiträge der Kassen bleiben entscheidend: typischer Bereich ca. 1,0–1,6% (je nach Kasse). Gesamtbelastung damit oft im Bereich ca. 15–17% des Bruttoeinkommens, je nach individueller Kassenauswahl. Jede Entlastung der Beitragszahler – darunter viele Rentner – wäre sehr zu begrüßen!

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (75) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere. Nach Stationen als Redaktionsleiter und Publizist mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von mehreren Büchern ist der gelernte Redakteur als "Freier Autor" aktiv. Von 1977 bis 2001 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an und war zehn Jahre lang CDU-Fraktionsvorsitzender in Erlensee. Partei und aktiver Politik hat er vor mehr als 20 Jahren den Rücken gekehrt. Er lebt heute mit seiner Familie in Biebergemünd. 



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