Am Montag trat die Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) in Kraft und gilt bis zunächst Sonntag, 31. Januar 2021. Insbesondere Bars, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind danach bis einschließlich 30. November zu schließen. Gaststätten und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke bis zum Ablauf des Montags, 30. November, zur Abholung oder Lieferung unter Auflagen anbieten.
Wochenmärkte und Kleinmarkthalle geöffnet
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