Vorsprung Frankfurt - Wochenmärkte und Kleinmarkthalle geöffnet

Wochenmärkte und Kleinmarkthalle geöffnet

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Am Montag trat die Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) in Kraft und gilt bis zunächst Sonntag, 31. Januar 2021. Insbesondere Bars, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind danach bis einschließlich 30. November zu schließen. Gaststätten und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke bis zum Ablauf des Montags, 30. November, zur Abholung oder Lieferung unter Auflagen anbieten.

Die Wochenmärkte und die Kleinmarkthalle sind weiter geöffnet, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Der Verzehr vor Ort ist jedoch befristet nicht möglich. Speisen und Getränke dürfen nur noch zur Mitnahme angeboten werden, so dass von den Behörden geforderte Mindestabstände gewährleistet werden können. Sitzmöglichkeiten für die Kunden der Wochenmärkte werden daher nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Besucher werden durch Aushänge auf die Einhaltung von Hygieneregeln hingewiesen. Hierbei geht es insbesondere darum, die Menschen anzuhalten, das breite Angebot der Märkte zu nutzen, um den Bedarf an Lebensmitteln abzudecken. Auf längere Beratungsgespräche und Kontakte soll jedoch verzichtet werden.

Der Frankfurter Flohmarkt wird als Veranstaltung bis auf Weiteres nicht mehr stattfinden.



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