Vorsprung Frankfurt - „Speed-Dating“ mit Frankfurter Mieterschutzvereinen

„Speed-Dating“ mit Frankfurter Mieterschutzvereinen

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Am Donnerstag, 11. November, lädt die Stabsstelle Mieterschutz von 16.30 bis 19 Uhr alle Interessierten ein, sich über die Frankfurter Mieterschutzvereine zu informieren.

Die Mietervereine stellen sich und ihr Angebot im Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) im Stadtraum Frankfurt, Mainzer Landstraße 293, vor.

Aus Angst vor hohen Kosten schrecken Mieterinnen und Mieter oft davor zurück, sich juristisch beraten und vertreten zu lassen, auch wenn es eigentlich notwendig wäre. Eine günstige Alternative ist die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein. Dort können sich Mieterinnen und Mieter von fachlich versierten Juristinnen und Juristen mietrechtlich beraten lassen. Der Verein übernimmt auf Wunsch auch den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Seite der Vermieterinnen und Vermieter. Insgesamt sieben Mietervereine gibt es in Frankfurt; die Mitgliedschaft kostet zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr. Wer es nicht zur Veranstaltung schafft, findet auf der Website der Stabsstelle unter frankfurt-mieterschutz.de/portfolio/rechtliche-begleitung Adressen und Telefonnummern der Vereine.

Seit 2019 unterstützt die Stabsstelle Mieterschutz des Amtes für Wohnungswesen Frankfurter Mieterinnen und Mieter und Hausgemeinschaften. Zu ihren Aufgaben gehören die Aufklärung über die rechtliche Situation und Rechtsschutzmöglichkeiten, die Information über städtische Hilfsangebote, Mieterschutzvereine sowie Mieterinitiativen und auch die Vermittlung bei Konflikten zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter Telefon 069/212-37777 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.

Die Veranstaltung findet gemäß der 3G-Regel statt: Einlass nur mit Negativnachweis und Lichtbildausweis. Als Negativnachweis gilt ein Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negativer Corona-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden; kein Selbsttest. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS).



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