Vorsprung Frankfurt - Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

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Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern - in der Mainmetropole konkret durch das Jobcenter Frankfurt am Main - betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

Aufenthaltstitel notwendig

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.


„Wir sind gut vorbereitet", so Claudia Czernohorsky-Grüneberg, Geschäftsführerin des Jobcenters Frankfurt am Main. „Wir haben frühzeitig Vorkehrungen getroffen, um einen reibungslosen Übergang der ukrainischen Geflüchteten ins SGB II zu gestalten und arbeiten eng mit der Ausländerbehörde, dem BAMF und dem Jugend- und Sozialamt zusammen. Wir haben unsere Terminzeiten ausgeweitet, zweisprachige Antragsunterlagen erstellt, unsere Homepage um eine zweisprachige Ukraine-Seite ergänzt und unsere Häuser mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern ausgerüstet."

Das Jobcenter Frankfurt lädt gemeldete ukrainische Geflüchtete schon seit dem 09.05.2022 aktiv ein. Die Terminzeiten des Jobcenters Frankfurt sind Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr sowie 13:00 - 16:00 Uhr und Freitag 08:30 - 13:00 Uhr. Die zweisprachigen Antragsunterlagen sind online abrufbar unter https://jc-frankfurt.de/ukraine.

Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.


Alle Hilfen aus einer Hand

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Frankfurt am Main unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Das Jobcenter Frankfurt berät und unterstützt dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/



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