Vorsprung Frankfurt - Veränderte Öffnungszeiten auf den Sportanlagen

Veränderte Öffnungszeiten auf den Sportanlagen

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Das erweiterte Infektionsschutzgesetz, das am Freitag, 23. April, bundesweit in Kraft tritt, führt bei den aktuellen Inzidenzwerten zu nächtlichen Ausgangssperren ab Samstag, 24. April, zwischen 22 und 5 Uhr in Frankfurt am Main.

Entsprechend werden die Öffnungszeiten der Sportanlagen angepasst. Die Sportanlagen Babenhäuser Landstraße, Hahnstraße und der Sportpark Preungesheim schließen von Samstag, 24. April, an bereits um 21 Uhr. Sie sind also nunmehr täglich von 7 bis 21 Uhr geöffnet, respektive von 8 bis 21 Uhr im Sportpark Preungesheim. Die Leichtathletikanlage auf dem Sportplatz Hahnstraße bleibt nach wie vor ausschließlich dem Leistungssport vorbehalten.

Von der Änderung betroffen ist auch das Sport- und Freizeitzentrum Kalbach mit der Tennishalle und den Badminton-Feldern, die in der Mehrzweckhalle gemietet werden können. Buchungen der Spielfelder für beide Sportarten sind demnach künftig täglich in der Zeit von 8 bis 21 Uhr möglich, weiterhin über http://www.frankfurtticket.de .

Die Öffnungszeiten der Sportanlagen Höchst, Goldstein und Bockenheim bleiben unverändert, also Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr (Höchst, Goldstein) sowie werktags von 7 bis 21 Uhr (Bockenheim). Für alle Sportanlagen gilt, dass die Umkleidekabinen weiterhin geschlossen bleiben; die sanitären Einrichtungen sind geöffnet. Die Öffnung der vereinsbetreuten Sportanlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine.

Die neuen Öffnungszeiten auf einen Blick:
Sportanlage Von 24.04.2021 an

Babenhäuser Landstr. täglich 7-21 Uhr
Hahnstraße täglich 7-21 Uhr
Bockenheim werktags 7-21 Uhr
Preungesheim täglich 8-21 Uhr
Tennishalle Kalbacht täglich 8-21 Uhr
Badminton Kalbach täglich 8-21 Uhr
Höchst Sa+So 10-18 Uhr
Goldstein Sa+So 10-18 Uhr

Bei der Nutzung der Sportanlagen sind die geltenden bekannten Corona-Beschränkungen für den Freizeit- und Amateursport einzuhalten. Weitere Vorgaben für den künftigen Sportbetrieb aufgrund neuer gesetzlicher Änderungen erhalten die Nutzerinnen und Nutzer sowie Vereine der Sportanlagen und Sporthallen nach Absprache mit den städtischen Genehmigungsbehörden (Gesundheitsdezernat sowie Gesundheitsamt) am Montag, 26. April.



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