Vorsprung Frankfurt - Politik - Page #91

Es war ein intensives, aber konstruktives Gespräch. Mehr als zwei Stunden haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der elf größten deutschen Städte diskutiert, wie den steigenden Corona-Zahlen Einhalt geboten werden kann.

Demokratie passiert überall. Krise, Streit, Rassismus – diese und andere Themen werden nicht nur in Parlamenten verhandelt, an altehrwürdigen Orten. Demokratie passiert überall, das heißt, auch dort, wo man wohnt.

"Die spektakulären Hausdurchsuchungen in der Frankfurter DFB-Zentrale sowie in Privatwohnungen prominenter Vertreter des Fußballbundes werfen kein gutes Licht auf die im Rathaus Römer herrschenden politischen Kräfte", erklären die Bürger für Frankfurt (BFF) in einer Pressemitteilung.

"Denn es waren und sind allen voran Parteipolitiker aus den Reihen von CDU, SPD und Grünen in Frankfurt, die es dem DFB zugestanden haben, sich als selbstherrliche Macht im Staate zu verstehen, für die bestimmte Regeln und Gesetze nicht gelten. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Justiz nicht dazu bereit ist, dieses Gebaren des Deutschen Fußball-Bundes hinzunehmen", so die BFF.

"Zwar gilt im konkreten Fall der vermuteten Steuerhinterziehung durch den DFB selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Politische Unschuld war es jedoch keineswegs, die Politiker der Stadt Frankfurt 2015 dazu bewegt hatte, die traditionsreiche Galopprennbahn in Niederrad zu einem Spottpreis quasi an den DFB zu verschenken. Es war die Fraktion der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer, die schon seinerzeit in ihrer Auswertung der von ihr beantragten und vorgenommenen gründlichen Akteneinsicht auch auf die Problematik der Gemeinnützigkeit des DFB hinwies. Denn der DFB betrieb ganz offensichtlich bereits zum damaligen Zeitpunkt kommerzielle Geschäfte, die mit der für ihn steuerlich - und damit finanziell - äußerst vorteilhaften Gemeinnützigkeit nicht vereinbar erschienen", erklärten die BFF weiter.

"Es war aber nicht zuletzt eben jene fragwürdige Gemeinnützigkeit des Großvereins DFB, mit der den Bürgern die Veräußerung der Galopprennbahn von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Sportdezernent Markus Frank (CDU) und dem damaligen Planungsdezernenten Olaf Cunitz (Grüne) schmackhaft gemacht wurde. Zweifelsohne schaden die aktuellen Vorgänge um den DFB nicht nur diesem selbst, sondern auch Frankfurt als Sitz des Vereins und zukünftigem Standort der Fußballakademie auf dem Gelände", so die BFF.

"Die Frage, ob es nicht doch ein Fehler war, dass die politische Mehrheit im Römer dazu bereit war, die traditionsreiche Niederräder Galopprennbahn willfährig den Expansionsgelüsten eines übermächtigen Sportverbands zu opfern, der dem Staat möglicherweise Millionen Euro an Steuergeldern entzogen hat, wird nach Abschluss der Ermittlungen wohl noch einmal neu beantwortet werden müssen," erklären die BFF.

"Aus dem ausführlichen Bericht der BFF-Fraktion von 2015 über die Ergebnisse ihrer Akteneinsicht dokumentieren wir im Folgenden den Abschnitt über die Problematik der Gemeinnützigkeit:", so die BFF.

"I. Bereich Erbbauvertrag Stadt – DFB. Der Magistrat hat in seiner Vorlage M 148 vom 12. 9. 2014 dem DFB ein Erbbaurecht für große Teile des Rennbahn-Geländes zugesprochen, das von den Stadtverordneten mehrheitlich angenommen und verabschiedet wurde. Die Konditionen für das DFB-Erbbaurecht sind politisch umstritten. Auch das Revisionsamt hat zu dem Vertrag kritisch Stellung genommen und weist am 21. 8. 2014 den Magistrat darauf hin, „dass gemäß § 109 Abs. HGO Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen“, so die BFF.

"Das Revisionsamt kommt zu dem Ergebnis seiner Prüfung, dass die Vorlage des Magistrats „ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen“ davon abweiche. In den Verhandlungen mit dem DFB und auch bei der Bestimmung der Erbpachtkosten spielten der Status des DFB als gemeinnütziger Verein mit primär nicht kommerziellen Zweck sowie die künftige Nutzung des Geländes auf der Rennbahn offenbar eine wichtige Rolle. Denn der DFB will dort nicht nur perspektivisch seine Zentrale hin verlegen, sondern auch kommerzielle Betriebe in seinem Dunstkreis ansiedeln", erklären die BFF.

Die BFF weiter: "Laut Auskunft im Bericht B 467 vom 12. 12. 2014 wurde im Vertrag folgende Klausel formuliert: Das Erbbaurecht wird zu folgender Nutzung bestellt: Gebäude und Anlagen für Förderung, Entwicklung, Ausbildung, Organisation und Management im Sportbereich (Sportflächen, Sportgebäude, Nebengebäude, Sport- und Verbandsverwaltung inkl. Veranstaltungsräumen und Mitarbeiterversorgung, Athletenhaus, Sportlogistik, Stellplatzanlagen) im Rahmen des § 4 der Satzung des DFB in der im Jahr 2014 gültigen Fassung.“

"In einer Aktennotiz zu den Erbbauverhandlungen vom 20. 9. 2014 nimmt der Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes Stellung zu einem Schreiben des DFB. In diesem Schreiben wird die Gemeinnützigkeit, also der nichtkommerzielle Charakter des DFB, relativiert. Offenbar will der DFB keine Erwähnung des § 5 seiner Satzung, in dem die Gemeinnützigkeit des DFB festgehalten ist", so die BFF.

Die BFF erklären weiter: "Zitat DFB-Satzung: § 5 Gemeinnützigkeit. Der DFB verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
in ihrer jeweils gültigen Fassung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“

Weiter laut BFF: "Herr Gangel schreibt dazu: „Bedauerlicherweise werden weitere Risiken zu Lasten der Stadt verschoben, Warum der DFB sich nicht an seiner eigenen Satzung festhalten will, erschließt sich uns nicht… Es ist undenkbar, dass die Stadt nolens volens über Nacht eine GmbH oder AG (Kaufmann kraft Rechtsform) im Grundbuch stehen hat.“

"Im am 12. 11. 2014 unterzeichnete Erbbauvertrag heißt es dann unter § 2.3: Kommerzielle Nutzungen sind nur zulässig, soweit sie dem vorbeschriebenen Hauptzweck dienen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei der Verweisung auf § 4 der Satzung um eine statische Verweisung handelt und eine mögliche Änderung dieser Satzungsbestimmungen daher für diesen Vertrag unbeachtlich ist. Im Erbbauvertrag wird § 5 Gemeinnützigkeit nicht erwähnt. Es bleibt zu klären, warum das so ist und welche Folgen für die Stadt Frankfurt das haben kann. In den zur Verfügung gestellten Akten gibt es keine Hinweise, wie die Höhe der Erbpachtzahlungen des DFB seitens der Stadt diskutiert und festgelegt wurden. Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass es um die Festlegung dieser Zahlungen Gespräche und Entscheidungsprozesse gegeben hat", so die BFF abschließend.

Die ab Freitag, 9. Oktober, geplante Sperrstunde soll nun zwischen 23 und 6 Uhr statt wie ursprünglich geplant ab 22 Uhr greifen. Das hat der Corona-Verwaltungsstab der Stadt am Donnerstag, 8. Oktober, beschlossen. Damit reagiert Frankfurt auf entsprechende Beschlüsse der Städte Offenbach und Berlin.

Im Bundesland Bayern hatte das Kabinett bereits im September die Möglichkeit für eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr geschaffen. „Einheitliche Regeln schaffen Akzeptanz und Vertrauen“, sagte Oberbürgermeister Peter Feldmann nach der Sitzung. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass es keinen regionalen Flickenteppich aus Corona-Regeln gibt.“ So hat nicht nur Berlin eine Sperrstunde ab 23 Uhr beschlossen, sondern auch die Nachbarstadt Offenbach. Das Stadtoberhaupt sagte: „Frankfurt und Offenbach gehen fließend ineinander über. Hier 22 Uhr, dort 23 Uhr, das hätte keiner verstanden.“

Auch bei „Herbst in der Stadt“ liegt nun eine Lösung auf dem Tisch. Das Hygienekonzept wurde verbessert, Eröffnung mit dem Oberbürgermeister ist jetzt am Freitag, 9. Oktober, um 12 Uhr. Feldmann sagte: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das ist in der Corona-Pandemie zentral. Ich will, dass Eltern ein gutes Gefühl haben, wenn sie mit ihren Kindern über den Markt schlendern oder sie eine Runde auf dem Karussell drehen lassen.“

Bürgermeister Uwe Becker sagte: „Um stärker in den problematischen Randzeiten Begrenzungen zu erreichen und gleichzeitig die Belange der Gastronomie im ausreichenden Verhältnis berücksichtigen zu können, wird die Sperrstunde neu festgelegt. Auch regional erhöht dies die Einheitlichkeit der Corona-Regelungen. Der Herbstmarkt in der City kann nach Optimierung des Hygienekonzepts zeitnah öffnen. So sorgen wir für den bestmöglichen Gesundheitsschutz und verschaffen bei allen notwendigen Einschränkungen gleichzeitig den Frankfurter Betrieben auch wirtschaftliche Luft zum Atmen. Den in Frankfurt ansässigen Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften wird zudem dringend empfohlen, eine verbindliche Maskenpflicht für eigene Gottesdienste und Veranstaltungen einzuführen.“

„Mich besorgt sehr, dass wir nach längerer Zeit wieder ein Infektionsgeschehen in einem Alten-und Pflegeheim mit acht infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern haben“, ergänzte Gesundheitsdezernent Stefan Majer. „Dies zeigt leider, wie nah das Infektionsgeschehen in der Allgemeinbevölkerung an besonders gefährdete Personen mit einem Risiko für einen sehr schweren Verlauf ist. Zusätzlich besorgniserregend ist der steigende Anteil an positiven Testergebnissen. All dies zeigt uns, wie wichtig es ist, nicht nur zu appellieren, sondern mit regional abgestimmten, strengen Maßnahmen eine dringend erforderliche Trendwende herbei zu führen. Ich erhoffe mir, dass diejenigen, die jetzt so stark protestieren, ebenso vehement gegen schwarze Schafe in ihren eigenen Reihen vorgehen. Wir können nur gemeinsam Erfolg haben.“

Ferner hat der Verwaltungsstab in seiner Sitzung präzisiert, auf welchen Plätzen, Orten und Anlagen von Freitag, 9. Oktober, an bis mindestens Ende kommender Woche ein Alkoholverbot gilt.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist laut der beschlossenen Allgemeinverfügung auf folgenden öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen ganztägig verboten:

Friedberger Platz, Luisenplatz, Matthias-Beltz-Platz, Kalbächer Gasse und Große Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache, Zeil, Opernplatz, Liebfrauenberg mit Vorplatz der Kleinmarkthalle, Schäfergasse, Kaiserhofstraße, Bockenheimer Landstraße ab Niedenau in Richtung Opernplatz, Kettenhofweg ab Niedenau in Richtung Alte Oper, Kaisersack, Kaiserstraße, Bahnhofsvorplatz, Taunusstraße, Münchenerstraße, Elbestraße, Moselstraße, Niddastraße, Allerheiligenstraße, Altsachsenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteinerstraße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz.

Die Allgemeinverfügung enthält außerdem eine Übersicht der Einkaufsstraßen, in denen ab dem 9. Oktober bis mindestens Ende kommender Woche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist.

Demnach ist im Bereich der Berger Straße, der Schweizer Straße einschließlich des Schweizer Platzes, der Leipziger Straße, der Zeil, der Goethestraße, des Oeder Wegs vom Anlagenring bis zur Glauburgstraße, der Neuen Kräme, der Königsteiner Straße, der Braubachstraße, der Münchener Straße und der Kaiserstraße sowie auf der Kalbächer Gasse und der Großen Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache die Maske zwischen 8 bis 22 Uhr Pflicht. Ausgenommen sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie.

Weitere Maßnahmen und Empfehlungen:
- Eine eindeutige Prioritätensetzung der Ordnungsbehörden bei den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen.
- Eine Beschränkung der Personenzahl für private Feiern: höchstens 25 Teilnehmende in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Für Feiern in privaten Räumen: dringende Empfehlung von maximal zehn Personen.
- Die eindeutige Empfehlung an alle Religionsgemeinschaften, die bislang keine selbstauferlegten Regeln haben, die allgemein gültigen Abstands- und Hygiene-Regeln für sich selbst umzusetzen und für die Einhaltung zu sorgen.
- Die Empfehlung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen bei gemeinsamer Fahrzeugnutzung im Individualverkehr bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
- Kinnvisiere sind als Alternative zur Mund-Nase-Bedeckung ausgeschlossen. Die Ausnahme für Gesichtsvisiere, wie sie derzeit in der hessischen Landesverordnung vorgesehen ist, erstreckt sich nicht auf Kinnvisiere. Aus infektiologischer Sicht sind auch Gesichtsvisiere einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nicht gleichwertig und sollten daher nur im Ausnahmefall und bei medizinischer Indikation verwendet werden.

„Die Lage ist ernst“, sagten Feldmann, Becker und Majer. „Wir sind fest davon überzeugt: Die Mehrheit der Frankfurterinnen und Frankfurter versteht, dass die von uns beschlossenen Maßnahmen notwendig sind, um die Pandemie einzudämmen. Unser Ziel ist, einen erneuten Lockdown zu verhindern. Dieser hätte dramatische gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen.“

Zahlen und Fakten
3967 Fälle gesamt (+92 zum Vortag), davon 3330 bereits Genesene (gemäß RKI-Kriterien).
Inzidenz: 47,0 (HLPUG Stand: 8. Oktober, 11.30 Uhr)
Aktive Fälle: 565 (+ 118 zum Vortag)

"An der politischen Zurechnungsfähigkeit von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) gab es bereits in der Vergangenheit mehrfach begründete Zweifel", so die Bürger für Frankfurt (BFF) in einer Pressemitteilung.

Kulturdezernentin Ina Hartwig hat am Mittwoch, 30. September, für die Stadt Frankfurt einen Restitutionsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde unterzeichnet. Der Restitutionsvertrag wurde im Rahmen des Kooperationsprojekts „Gekauft. Gesammelt. Geraubt?“ angebahnt. Im Zuge des Projektes übertrug das Historische Museum fünf jüdische Ritualgegenstände an die Sammlung des Jüdischen Museums, die in Teilen nur noch als Fragmente erhalten sind.

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